Berufe in der Apotheke Der Apotheker / die Apothekerin Teil 2

Nachdem wir Ihnen in der letzten Ausgabe der Elefantenpost den Ausbildungsweg des Apothekers / der Apothekerin vorgestellt haben, erfahren sie in dieser Ausgabe alles über die Arbeit des Apothekers / der Apothekerin in der öffentlichen Apotheke.

Von Andreas Rau, Apotheker bei Vietors Apotheken

Die Tätigkeit des Apothekers/der Apothekerin in der öffentlichen Apotheke

In Deutschland hat man als Apotheker / Apothekerin mehrere Möglichkeiten, in der öffentlichen Apotheke zu arbeiten.

  • Als Inhaber / Inhaberin:
    Eine Apotheke darf laut Gesetz ausschließlich von einem Apotheker / einer Apothekerin betrieben werden.
  • Als Filialleiter / Filialleiterin:
    Besitzt ein Apotheker / eine Apothekerin mehrere Apotheken (max. 4 sind möglich), wird in Haupt- und Filialapotheke untergliedert. Die Filialen müssen dann von leitenden Apothekern / Apothekerinnen voll verantwortlich geführt werden.
  • Als angestellte/r Apotheker/Apothekerin:
    Der Apotheker/die Apothekerin arbeitet in einem normalen Angestelltenverhältnis und vertritt die Apothekenleitung in deren Abwesenheit.

Das Berufsbild und die Aufgaben des Apothekers / der Apothekerin haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich gewandelt. Im Vordergrund steht nach wie vor die Beschaffung, die ordnungsgemäße Lagerung sowie die Abgabe von Arzneimitteln an die Bevölkerung (der sogenannte gesetzliche Versorgungsauftrag). Hierbei ist es die wichtige Aufgabe des Apothekers / der Apothekerin, die Patienten über die abgegebenen Arzneimittel zu informieren und zu beraten, wie diese richtig angewendet und aufbewahrt werden.

Auch Informationen über die Wirkung des Arzneimittels, mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sowie Risiken, die mit der Einnahme entstehen können, werden mit den Patienten besprochen. Die Verordnungen werden auf Sinnhaftigkeit überprüft und, falls notwendig und vorhanden, mit Informationen über andere vom Patienten bereits eingenommene Arzneimittel abgeglichen. Dabei erläutert der Apotheker /die Apothekerin auch erklärungsbedürftige Darreichungsformen wie z. B. Insulinpens oder Inhalatoren zur Atemwegstherapie. In sein / ihr Aufgabenfeld fallen in diesem Zusammenhang auch die sogenannten „pharmazeutischen Dienstleistungen“, die ausschließlich der Patientenaufklärung und der damit verbundenen Therapie-sicherheit dienen. Neben der Einweisung zur Anwendung verschiedenster Inhalatoren zählt die Messung des Blutdrucks mit der dazugehörigen Auswertung und Empfehlung dazu. Auch die Erstellung einer Medikationsanalyse, also einer Überprüfung und Optimierung der Einnahme verschiedenster Arzneimittel, gehört zur pharmazeutischen Dienstleistung und damit zum Aufgabenbereich des Apothekers / der Apothekerin. Gerade bei Patienten, die sehr viele Arzneimittel einnehmen müssen, ist dies sinnvoll und erfolgt immer unter Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Der Apotheker / die Apothekerin überprüft dabei die Sinnhaftigkeit der Medikation, Einnahmezeitpunkte, Dosierungen, Wechsel – und Nebenwirkungen, macht Optimierungsvorschläge und bespricht diese dann mit dem behandelnden Arzt.

Nicht alle verordneten Arzneimittel sind als Fertigarzneimittel vorhanden, sondern müssen erst in der Apotheke hergestellt werden. Dazu zählen Salben, Lösungen, Zäpfchen, Augentropfen und auch Kapseln. Die Ausgangsstoffe, die zur Herstellung dieser Arzneimittel benötigt werden, müssen vorher auf ihre Identität und manchmal auch auf ihre Reinheit geprüft werden. Dies geschieht im Apothekenlabor nach festgelegten Prüfungsvorgaben und wird durch den Apotheker / die Apothekerin durchgeführt oder entsprechend überwacht. Gleiches gilt für die Herstellung der Arzneimittel, deren Qualität in der Verantwortung des Apothekers / der Apothekerin liegt.

Beliefert die Apotheke ein Altenheim oder ein Krankenhaus mit Arzneimitteln, ist dafür ebenfalls der Apotheker / die Apothekerin verantwortlich. Er / Sie kümmert sich nicht nur um die Belieferung und richtige Aufteilung und Zuweisung der Arzneimittel, sondern prüft auch regelmäßig die Bevorratung auf den Stationen und berät dabei das Pflegepersonal sowie die Krankenhausärzte. In den Altenheimen führt er/sie zudem regelmäßige Schulungen zum sicheren und korrekten Umgang mit Arzneimitteln durch.

Neben der öffentlichen Apotheke hat man als Apotheker/Apothekerin die Möglichkeit, in der pharmazeutischen Industrie, in Krankenhaus-Apotheken, an Universitäten, bei der Bundeswehr oder im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Der Beruf des Apothekers / der Apothekerin ist, wie man sieht, facettenreich und verantwortungsvoll. Der Dienst am Menschen und das Wohlergehen der Patienten stehen dabei immer an erster Stelle.