Das Elektronische Rezept ist da!

eit dem 01. Januar 2024 ist das Elektronische Rezept, kurz E-Rezept, für die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, verpflichtend.

Von Andreas Rau, Apotheker bei Vietors Apotheken

Das rosafarbene Papierrezept ist damit weitestgehend abgelöst. Es findet noch Verwendung bei Hilfsmitteln, Teststreifen und Diätetika (Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke). Auch Arzneimittel, die unter die Betäubungsmittelverordnung fallen, wie z. B. starke Schmerzmittel, werden noch nicht auf E-Rezepten verschrieben.

Was ändert sich beim Arzt und in der Apotheke?

Patientinnen und Patienten bekommen Ihre verordneten Arzneimittel in der Arztpraxis also in aller Regel nicht mehr auf ein Papierrezept gedruckt, sondern der Arzt stellt die Verordnung in ein speziell dafür angelegtes Netzwerk, die sogenannte Telematik-Infrastruktur ein. Dieses Netzwerk ist besonders geschützt und unterliegt strengen, datenschutzrechtlichen Regeln und Voraussetzungen. Es haben nur registrierte Nutzer und Institutionen Zugang, zudem ist es strikt vom öffentlichen Internet getrennt. Die Telematik-Infrastruktur vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen, um eine schnelle und sichere Kommunikation zu gewährleisten. Entwickelt worden ist dieses Netzwerk von der „Nationalen Agentur für digitale Medizin“, kurz Gematik. Die für die Einlösung des E-Rezeptes erforderlichen Zugangsdaten zu diesem Netzwerk können auf verschiedene Weise bereitgestellt werden.

  • Der Arzt lädt die Zugangsdaten auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die Apotheke vor Ort hat ein entsprechendes Kartenterminal, mit dem sie auf das Rezept zugreifen kann
  • Die Zugangsdaten können als Papier-Ausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden, die Apotheke vor Ort scannt in diesem Fall die entsprechenden DataMatrix-Codes und hat so Zugriff auf das Rezept
  • Das E-Rezept kann auch per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App, die sogenannte Gematik-App, verwaltet werden. Mit der App hat man die Möglichkeit, das Rezept direkt zur Apotheke zu schicken. Die App kann aber auch in der Apotheke vor Ort selbst ausgelesen werden.

Wichtig: Für alle drei Beschaffungsvarianten muss der Arzt das E-Rezept vorher elektronisch unterschrieben haben. Erst durch diese Unterschrift, Signatur genannt, wird das E-Rezept im Telematik-Netzwerk zum Abruf freigegeben. Alles Weitere bleibt wie gewohnt. Sie erhalten Ihre Arzneimittel in der Apotheke, zusammen mit einer fundierten, guten Beratung.

Vietors Apotheken sind vollumfänglich auf die Belieferung von E-Rezepten in allen Formaten eingestellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Die wichtigsten Fragen zum E-Rezept

Wie lange ist ein E-Rezept gültig und einlösbar?
Wie auch beim Papier-Rezept sind E-Rezepte 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Danach verfällt die Verordnung.

Kann ein E – Rezept mit mehreren Verordnungen auch in verschiedenen Apotheken eingelöst werden?
Ja, das ist im Gegensatz zum Papierrezept möglich. Die Apotheke kann auf Wunsch jede Position einzeln beliefern

Können Medikamente in der Apotheke weiterhin vorbestellt werden?
Ja, auch das geht ohne Probleme. Entweder erfolgt die Zuordnung dann beim Einlesen des E-Rezeptes oder die Vorbestellung erfolgt über die Zusendung des E-Rezeptes mittels der Gematik-App.

Mein Arzt stellt noch normale Papier-Rezepte aus. Sind diese weiterhin gültig?
Ja, auch Papier-Rezepte sind nach wie vor gültig. Einige Ärzte, wie auch viele Krankenhäuser stellen nach wie vor Papier-Rezepte aus. Hier gibt es Übergangsfristen.

Wie bekomme ich die App?
Die Gematik-App kann in allen gängigen App-Stores kostenfrei auf das Smartphone geladen werden. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.